GAV ISS Aviation AG Zürich ständig beschäftiges Personal (mind. 50 %)
 
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 16.04.2014
1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012
LETZTE REVISION: 01.01.2016
INKRAFTSETZUNG: 01.05.2016
GÜLTIGKEIT: 31.12.2018
               
GELTUNGSBEREICH
               
Geltungsbereich
Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag gilt für das von ISS Aviation AG (im folgenden Arbeitgeberin genannt) gemäss Funktions- und Salärschema ständig beschäftigte Personal mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50
Prozent.
 
Das Kader ist dem GAV nicht unterstellt; diese Arbeitsverhältnisse werden in Einzelarbeitsverträgen geregelt.
   
Männliche Bezeichnungen in diesem GAV gelten sinngemäss auch für weibliche Angestellte.
   
Dieser GAV gilt für den Personalverleih nur mittelbar, durch die Publikation auf der Datenbank tempservice.ch.
Verbindlich sind für den Personalverleiher einzig die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 3 Abs. 1 GAV Personalverleih).
               
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Letzte Änderung: 25.07.2016