GAV ISS Aviation AG Zürich Teilzeitangestellte im Std.-Lohn
 
PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 03.06.2014
1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012
LETZTE REVISION: 01.01.2016
INKRAFTSETZUNG: 01.05.2016
GÜLTIGKEIT: 31.12.2018
               
GELTUNGSBEREICH
               
Geltungsbereich
Diese Bestimmungen gelten für die von ISS Aviation AG in Zürich-Flughafen beschäftigten Teilzeitange-stellten im Stundenlohn. 
 
Ausgenommen sind Schüler, Lernende und Praktikanten.
   
Dieser GAV gilt für den Personalverleih nur mittelbar, durch die Publikation auf der Datenbank tempservice.ch.
Verbindlich sind für den Personalverleiher einzig die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen (Art. 3 Abs. 1 GAV Personalverleih).
               
Alle Angaben ohne Gewähr
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Letzte Änderung: 25.07.2016