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GAV: Swissport International AG, Basel |
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Krankentaggeldversicherung |
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Leistungen: |
Mindestens 80% des
durchschnittlichen Lohnes, sofern die Arbeitsverhinderung mind. 25% beträgt. |
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Anspruch: |
ave GAV oder GAV Personalverleih und BVG-pflichtig:
720 Tage innerhalb von 900 Tagen
Übrige:
60 Tage innerhalb von 360 Tagen |
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Karenz-/Wartefrist: |
Höchstens 2 Karenztage
Vereinbarung einer Wartefrist möglich, wenn der AG -
unter Wahrung von maximal 2 Karenztagen - während der Wartefrist mindestens
80% des Lohnes bezahlt. |
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Prämien
Arbeitnehmer: |
Max. 50 %
der effektiven Prämie, höchstens 3.50 % des Lohnes. Allfällige Prämienüberschüsse sind jährlich zur Verbilligung
der Prämien zu verwenden.
Aufgeschobenes KTG (Leistungsaufschub)
Schliesst der Betrieb eine
Kollektivtaggeldversicherung mit einem Leistungs-
aufschub und unter Einhaltung von zwei Karenztagen ab, so hat er während
der Aufschubzeit 80% des wegen Krankheit ausfallenden Lohnes selbst zu
entrichten. |
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Die obgenannte Regelung gilt einzig für den
Personalverleih (Art. 3 Abs. 2 GAV Personalverleih). |
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Alle Angaben ohne Gewähr |
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Letzte Änderung: 20.07.2021 |
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