GAV: Swissport International AG, Basel
 
Krankentaggeldversicherung
 
Leistungen: Mindestens 80% des durchschnittlichen Lohnes, sofern die Arbeitsverhinderung mind. 25% beträgt.
 
Anspruch: ave GAV oder GAV Personalverleih und BVG-pflichtig:
720 Tage innerhalb von 900 Tagen
Übrige:
60 Tage innerhalb von 360 Tagen
 
Karenz-/Wartefrist: Höchstens 2 Karenztage
Vereinbarung einer Wartefrist möglich, wenn der AG - unter Wahrung von maximal 2 Karenztagen - während der Wartefrist mindestens 80% des Lohnes bezahlt.
 
Prämien Arbeitnehmer: Max. 50 % der effektiven Prämie, höchstens 3.50 % des Lohnes. Allfällige Prämienüberschüsse sind jährlich zur Verbilligung der Prämien zu verwenden.
Aufgeschobenes KTG (Leistungsaufschub)
Schliesst der Betrieb eine Kollektivtaggeldversicherung mit einem Leistungs-
aufschub und unter Einhaltung von zwei Karenztagen ab, so hat er während der Aufschubzeit 80% des wegen Krankheit ausfallenden Lohnes selbst zu entrichten.
 
Die obgenannte Regelung gilt einzig für den Personalverleih (Art. 3 Abs. 2 GAV Personalverleih).
 
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Letzte Änderung: 20.07.2021