GAV Gipsergewerbe BL
Ausser Kraft seit 01.01.2018 - erstetzt durch GAV Maler- und Gipsergewerbe BL ab 01.04.2020
Ersetzt durch GAV Maler- und Gipsergewerbe BL in Kraft ab 01.04.2020
ARBEITSZEIT
pro Tag pro Woche pro Monat pro Jahr        
8.50 h 42.50 h 184.16 h 2227 h        
 
MITARBEITERKATEGORIEN 
 
a) Gipser-Vorarbeiter
               
b) Gelernte, berufstüchtige Gipser mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis
- im 1. Jahr nach der Lehre 
- im 2. Jahr nach der Lehre
- im 3. Jahr nach der Lehre
- mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung
               
c) Gipser mit eidgenössischem Berufsattest
- im 1. Jahr nach der Attestausbildung
- im 2. Jahr nach der Attestausbildung
- im 3. Jahr nach der Attestausbildung
- mit mehr als 3 Jahren Berufserfahrung
               
d) Gipser-Hilfsarbeiter nach vollendetem 19. Altersjahr
               
e) Gipser-Hilfsarbeiter vom 17. bis 19. Altersjahr
 
Alle Angaben ohne Gewähr
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letzte Änderung vom: 31.03.2020