GAV Ausbaugewerbe BS/BL
 
ARBEITSZEIT
pro Tag pro Woche pro Monat pro Jahr  
8.46 h 42.3 h 183.33 2200 h  
         
MITARBEITERKATEGORIEN 
               
V VorarbeiterBaustellen-leiter Arbeitnehmer, welche eine anerkannte Vorarbeiterschule mit Erfolg absolviert haben, oder die vom Arbeitgeber offiziell als Vorarbeiter oder Baustellenleiter anerkannt sind.
 
A3 Berufsfach-arbeiter Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis*) im dritten Jahr nach der Lehre.
 
A2 Berufsfach-arbeiter Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis*) im zweiten Jahr nach der Lehre.
 
A1 Berufsfach-arbeiter Arbeitnehmer mit Lehrabschluss (eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis*) im ersten Jahr nach der Lehre.
 
B3 Berufs-arbeiter Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen sowie dreijähriger Tätigkeit in der entsprechenden Branche sowie Arbeitnehmer mit Attest im dritten Jahr nach Ausbildung in der jeweiligen Branche
 
B2 Berufs-arbeiter Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, jedoch mit ausgewiesenen Fachkenntnissen sowie zweijähriger Tätigkeit in der entsprechenden Branche sowie Arbeitnehmer mit Attest im zweiten Jahr nach Ausbildung in der jeweiligen Branche.
 
B1 Berufs-arbeiter Arbeitnehmer ohne Lehrabschluss, ohne Fachkenntnisse und ohne Nachweis einer Tätigkeit in der entsprechenden Branche (nach zwei Jahren erfolgt in der Regel die Umklassierung in die Kategorie B2), sowie Arbeitnehmer mit Attest im ersten Jahr nach Ausbildung in der jeweiligen Branche
 
E Betriebs-arbeiter Als Betriebsarbeiter E gelten Jugentliche, welche die Schulausbildung abgeschlos-sen haben und innert sechs Monaten nach Beendigung eine Lehre beginnen und Jugendliche bis zum zurückgelegten 18. Altersjahr, die noch in Schul- oder anderweitiger Berufsausbildung stehen sowie Studenten der technischen Hochschulen oder Universitäten.
 
* Für gelernte Berufsarbeiter mit kürzerer ausländischer Lehrzeit als in der Schweiz wird die erste Anlaufstufe um die Dauer der Differenz der Lehrzeit verlängert. 
               
MITARBEITERKATEGORIEN Plattenlegergewerbe BS/BL
               
a) Gelernte, berufstätige Plattenleger
- im 1. Jahr nach der Lehre
- im 2. Jahr nach der Lehre
- im 3. Jahr nach der Lehre
- im 4. Jahr nach der Lehre
               
b) Hilfsarbeiter
nach dem vollendeten 18. Altersjahr
               
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letzte Änderung vom: 06.06.2017