GAV Ausbaugewerbe BS/BL
 
LOHNZUSCHLÄGE
Ferien ArbN > 20 und < 50 J. 20 Tage 8.33%    
ArbN < 20 und > 50 J 25 Tage 10.65%    
9 Feiertage + zusätzlich 11 freie Tage 18 Tage 8.33%    
Anteil 13. ML (Arb.verhältnis mind. 1 Monat) 8.33%    
   
 
MINIMALLÖHNE BS 
  Altersjahre  
V Vorarbeiter und Baustellenleiter Gehalt > 20 J. < 50 J. < 20 J. > 50 J.  
Grundlohn 28.91 28.91  
Ferienent. 2.41 3.08  
Feiertagsent. 2.41 2.41  
Zwischentot. 33.73 34.40  
Anteil 13. ML 2.81 2.87  
Total 36.54 37.27  
 
A3 Berufsfacharbeiter Grundlohn 26.46 26.46  
Ferienent. 2.20 2.82  
Feiertagsent. 2.20 2.20  
Zwischentot. 30.86 31.48  
Anteil 13. ML 2.57 2.62  
Total 33.43 34.10  
 
A2 Berufsfacharbeiter Grundlohn 24.82 24.82  
Ferienent. 2.07 2.64  
Feiertagsent. 2.07 2.07  
Zwischentot. 28.96 29.53  
Anteil 13. ML 2.41 2.46  
Total 31.37 31.99  
 
A1 Berufsfacharbeiter Grundlohn 23.18 23.18  
Ferienent. 1.93 2.47  
Feiertagsent. 1.93 1.93  
Zwischentot. 27.04 27.58  
Anteil 13. ML 2.25 2.30  
Total 29.29 29.88  
   
B3 Berufsarbeiter Grundlohn 22.91 22.91  
Ferienent. 1.91 2.44  
Feiertagsent. 1.91 1.91  
Zwischentot. 26.73 27.26  
Anteil 13. ML 2.23 2.27  
Total 28.96 29.53  
   
B2 Berufsarbeiter Grundlohn 21.82 21.82  
Ferienent. 1.82 2.32  
Feiertagsent. 1.82 1.82  
Zwischentot. 25.46 25.96  
Anteil 13. ML 2.12 2.16  
Total 27.58 28.12  
   
B1 Berufsarbeiter Grundlohn 21.27 21.27  
Ferienent. 1.77 2.27  
Feiertagsent. 1.77 1.77  
Zwischentot. 24.81 25.31  
Anteil 13. ML 2.07 2.11  
Total 26.88 27.42  
   
E Betriebsarbeiter Grundlohn 3.27 3.27  
Ferienent. 0.27 0.35  
Feiertagsent. 0.27 0.27  
Zwischentot. 3.81 3.89  
Anteil 13. ML 0.32 0.32  
Total 4.13 4.21  
 
 
Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  Zeit Zuschlag
Sonn- u. Feiertage 23.00 - 23.00 100% 1)
Abendarbeit an Werktagen 20.00 - 23.00 25%
Nachtarbeit an Werktagen 23.00 - 06.00 50% 2)
Arbeiten am Samstag 06.00 - 23.00 50%
 
1) davon mindestens 50 % als Lohnzuschlag  
2) davon mindestens 25 % als Lohnzuschlag  
 
Zulagen für die Benützung eines privaten Fahrzeuges
Privatauto  CHF 0.80/km
Motorrad bis 125cm3 Hubraum CHF 0.30/km
Motorrad über 125cm3 Hubraum CHF 0.35/km
Fahrrad  CHF 5.--/Woche
 
Soweit zumutbar, ist der Arbeitnehmer gehalten, so viele andere Arbeitnehmer im privaten Auto mitzuführen, als gemäss Fahrzeugausweis erlaubt ist. Gleiches gilt für die Mitführung von Material und Werkzeug im Rahmen der Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes.
 
Lohnzuschläge: Malergewerbe
Spritzarbeiten wässrige Produkte 5%
Spritzarbeiten Kunstharz 10%
Spritzarbeiten 2-Komponenten-Farbe 15%
 
Lohnzuschläge: Dachdeckergewerbe
Für Holzkonservierungsarbeiten wird jedem Arbeitnehmer eine Tageszulage von CHF 10.-- bzw. CHF 5.-- für den halben Tag vergütet.
 
Auslagen für Verpflegung und Unterkunft
Für Arbeitseinsätze, welche eine Übernachtung am Einsatzort erfordern, werden dem Arbeitnehmer Kosten für Anreise, Verpflegung und anständige Unterkunft vom Arbeitgeber vergütet. 
 
Der Arbeitgeber hat eine der folgenden Möglichkeiten, diese Entschädigungen zu gewährleisten:
- Auszahlung einer Pauschalentschädigung von täglich CHF 50.-- (exkl. Unterkunft)
-Sind die effektiven Kosten für Verpflegung aufgrund des Preisniveau am jeweiligen Arbeitsort höher als die Pauschalentschädigung, werden die effektiv nachgewiesenen Kosten vergütet.
- Der Arbeitgeber organisiert und finanziert eine angemessene Verpflegung selbst.
             
Heimreise
Bei längerer dauernden auswärtigen Arbeiten innerhalb unserer Landesgrenze ist der Arbeitnehmer be-rechtigt, über das Wochenende nach Hause zu fahren. Der Arbeitgeber trägt die Reisekosten. Reisezeit wird als zuschlagsfreie Arbeitszeit vergütet.
             
Bei länger dauernden Arbeiten im Ausland vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die in obenerwähnten Absatz genannten Angelegenheiten selbst.
             
Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber für auswärtige Arbeiten eingesetzt werden, sind in der Regel fünf Tage im Voraus zu benachrichtigen.
 
Alle Angaben ohne Gewähr
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letzte Änderung vom: 06.06.2017