GAV Reinigung von Texilien Romandie
BESCHLUSS - in Kraft ab 01.01.2024
GRUNDBESCHLUSS:   Beschluss des Genfer Staatsrates betreffend kantonaler Mindestlohn GE für das Jahr 2024 gültig vom 01.01.2024 - 31.12.2024, Publikation Kanton Genf vom 17.10.2023
1. INKRAFTSETZUNG (AVE):  
LETZTE REVISION:  
INKRAFTSETZUNG (AVE): 01.01.2024
GÜLTIGKEIT: 31.12.2024
 
Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt.
 
Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Betriebe, die hauptsächlich Dienstleistungen im Bereich der Instandhaltung und Reinigung von Textilien anbieten und die mindestens 5 Arbeitnehmende beschäftigen.
 
Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für alle Arbeitnehmenden, welche in den in oben erwähnten Betrieben arbeiten, unabhängig von der Zahlungsweise des Lohnes. Die Direktionsmitglieder sind ausgenommen.
 
Die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sind für den Personalverleih gem. Art. 20 AVG verbindlich. 
 
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Letzte Änderung vom: 07.11.2023