GAV Personalverleih
 
ARBEITSZEIT
 
pro Tag pro Woche pro Monat pro Jahr  
8.4 h 42 h 182.25 h 2187 h
 
Für alle Leistungen, die durch die Beschäftigung des Arbeitnehmenden im Verleihbetrieb definiert sind (mit Ausnahme von Probezeit und Kündigungsfrist), werden Einsätze, die innerhalb von zwölf Monaten bei demselben Verleihbetrieb geleistet werden, zusammengezählt.
Als ein Monat gelten 22 entlöhnte Arbeits-, Ferien- und Feiertage sowie Krankheits- und Unfalltage.
 
MITARBEITERKATEGORIEN 
 
Ungelernte
Arbeitnehmende ohne eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
 
Gelernte
Arbeitnehmende mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) der Branche oder mit einer abgeschlossenen, mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende Tätigkeit geeignet ist.

Arbeitnehmende mit einer abgeschlossenen, mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, die für die auszuübende Tätigkeit geeignet ist.
Arbeitnehmende mit einer Attestlehre (EBA) der Branche und mindestens drei Jahren Berufspraxis in der auszuübenden Tätigkeit.
 
Normal
- für Lehrabgänger im ersten Beschäftigungsjahr nach der Lehre: -10%
Hochlohngebiete 1)
-für Lehrabgänger im ersten Beschäftigungsjahr nach der Lehre: -10%
Tessin 2)
- für Lehrabgänger im ersten Beschäftigungsjahr nach der Lehre: -10%
 
Angelernte
Arbeitnehmende mit mindestens vier Jahren Berufspraxis in der auszuübenden Tätigkeit, für die es eine Berufsbildung gibt. Der Arbeitnehmende muss dabei pro Kalenderjahr mindestens 1000 Arbeitsstunden absolviert haben. 
Der Minimallohn eines Angelernten beträgt 88 % der Minimallöhne für gelernte Arbeitnehmer.
 
1) Hochlohngebiete Agglomerationen BE, BS, BL, ZH, GE, arc lémanique
2) Tessin TI
Die Gebiete sind durch die Paritätische Kommission definiert. Massgebend ist die Tabelle nach Postleitzahlen.
 
Alle Angaben ohne Gewähr
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letzte Änderung vom: 01.01.2017