LMV: Bauhauptgewerbe
 
ARBEITSZEIT
pro Tag pro Woche pro Monat pro Jahr  
8.1 h 40.5 h 176 h 2112 h  
 
MITARBEITERKATEGORIEN 
Bauhauptgewerbe (ohne Grund- und Spezialtiefbau/Untertagbau/Betontrenngewerbe)
V Vorarbeiter
Bau-Facharbeiter, der eine von der SVK anerkannte Vorarbeiterschule mit Erfolg absolviert oder vom ArbG als Vorarbeiter ernannt wird
Q Gelernter Bau-Facharbeiter 
Bau-Facharbeiter wie Maurer, Verkehrswegbauer (Strassenbauer) usw. mit einem von der SVK anerkannten Berufsausweis (Eidg. Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger ausländischer Fähigkeitsausweis) und mindestens dreijähriger Tätigkeit auf Baustellen (Berufslehrzeit gilt als Tätigkeit)
ZUSATZVEREINBARUNG (GÜLTIG FÜR DEN KANTON GENF)
Kranführer, die über eine abgeschlossene Kranführerausbildung oder einen entsprechenden Ab-schluss verfügen, zählen zur Lohnklasse Q
Gelernter Bau-Facharbeiter nach Lehrabschluss Q1- Q3
Der anzuwendende Basislohn kann für einen gelernten Bau-Facharbeiter im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Berufslehre bei unbefristeter  Festanstellung im 1. Jahr um höchstens 15%, im 2. Jahr um nächstens 10% und im 3. Jahr um höchstens 5% unterschritten werden. Personalverleiher müssen sich vollumfänglich an die Regeln des LMV und somit insbesondere auch an die Kündigungsfristen des LMV halten (SVK 13/2013)
Q1: gelernter Bau-Facharbeiter im 1. Jahr nach erfolgreich abgeschlossener Berufslehre
Q2: gelernter Bau-Facharbeiter im 2. Jahr nach erfolgreich abgeschlossener Berufslehre
Q3: gelernter Bau-Facharbeiter im 3. Jahr nach erfolgreich abgeschlossener Berufslehre
A Bau-Facharbeiter
  Absolvent der zweijährigen Ausbildungals Baupraktiker EBA/Strassenbaupraktiker EBA. Bau-facharbeiter ohne Berufsausweis, jedoch:
 
  1. mit einem von der SVK anerkannten Kursausweis oder
  2. vom Arbeitgeber ausdrücklich als Bau-Facharbeiter anerkannt. Bei einem Stellenwechsel in einen anderen Baubetrieb behalten die Arbeitnehmenden die Lohnklasseneinteilung A oder
 
  3. mit einem von der SVK als nicht zur Lohnklasseneinteilung Q anerkannten ausländischen Fähigkeitszeugnis.
 
B Bauarbeiter mit Fachkenntnissen
  Bauarbeiter mit Fachkenntnissen ohne bauberuflichen Berufsausweis, der vom ArbG aufgrund guter Qualifikation von der Lohnklasse C in die Lohnklasse B befördert wurde. In der Regel findet diese Beförderung nach spät. dreijähriger (36 Monate, Berechnungsbasis Arbeitspensum 100%) Tätigkeit als Bauarbeiter in der Lohnklasse C (unter Einschluss von Einsätzen über Personalverleiher) statt. Bei einer Neuanstellung kann die Beförderung zusätzlich zur vorstehenden Frist nach einem Jahr Tätigkeit (12 Monate, Berechnungsbasis Arbeitspensum 100%) im entsprechenden Betrieb erfolgen. In jedem Fall kann der Betrieb die Beförderung auch nach Ablauf dieser Fristen sowie in den Folgejahren aufgrund ungenügender Qualifikation ablehnen unter Mitteilung an die zuständige paritätische Berufskommission.
Bei einem Stellenwechsel in einen anderen Baubetrieb behalten die Arbeitnehmenden die Lohnklasseneinteilung B.
 
 
 
C Bauarbeiter ohne Fachkenntnisse
 
Mindestlöhne gelten nicht als Richtlinie für körperlich nicht voll leistungsfähige, unter 17 Jährige und Leute, die weniger als 2 Monate pro Kalenderjahr arbeiten
 
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letzte Änderung vom: 20.04.2023