Update Quellensteuer 2021

Per 1. Januar 2021 tritt die neue Quellensteuerverordnung in Kraft. Wir sind für Januar 2021 startbereit!

Hauptziele der Quellensteuerrevision sind:

Harmonisierung der Berechnungsmethoden

Je nach Wohnort gelten folgende Methoden zur Berechnung der Quellensteuer:

  • Kantone mit Monatsmodell: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich
  • Kantone mit Jahresmodell: Fribourg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis

Realisierungsprinzip

Bei nachträglich eingereichten Leistungen, die den Bruttolohn erhöhen, darf man neu keine rückwirkende Korrektur mehr vornehmen. Nachträgliche Anpassungen des Bruttolohnes müssen in der Auszahlungsperiode erfasst werden.

Einheitliche Verwirkungsfrist

Ist eine quellensteuerpflichtige Person mit dem Steuerabzug nicht einverstanden, kann sie nur bis am 31. März des Folgejahres Einspruch erheben.

Tarifcode D entfällt

Der Tarifcode D wird gestrichen und die Bestimmungen zu Ersatzeinkünften, künftig im Tarifcode G abgebildet.

Neue Bezugsprovisionen

Bisher betrug die Bezugsprovision für Arbeitgeber zwischen 1 und 3 Prozent. Ab 01.01.2021 beläuft sich diese auf maximal 2 Prozent.

Bisherige Steuerrulings verlieren ihre Gültigkeit

Die bis anhin mit der Steuerbehörde vereinbarten Rulings verlieren ihre Gültigkeit und müssen ab 2021 neu verhandelt werden.

Alle wichtigen Informationen finden Sie im Kreisschreiben Nr. 45

E@syTemp ist swissdec zertifiziert. Daher gelten die Richtlinien der swissdec bezüglich des Umgangs der Quellensteuerrevision 2021. Es bestehen zum Teil anderweitige Regeln gegenüber dem Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Richtlinien swissdec

Freundliche Grüsse

Realisator AG